DTSA*

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Kursziel
Der Bewerber soll in der Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen die von einem erfahrenen Taucher geführt werden, sicher teilnehmen können


Voraussetzung
14 Jahre (bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern - in der Regel beider Elternteile - erforderlich) und eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST. Diese darf nicht älter als zwei Jahre, bei Bewerbern unter 14 Jahren sowie

über 40 Jahren nicht älter als ein Jahr sein.


Sonderregelung
Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfällt der theoretische Teil und alle Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Grundtauschein/Basic-Diver und dem Abschluss zum DTSA* nicht mehr als 15 Monate liegen. Bei Vorlage des VDST-KTSA Gold entfallen bis zum

vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil und die alle Übungen ohne Gerät.


Durchführung
Die praktische Prüfung setzt sich aus fünf Freiwassertauchgängen zusammen. Sie werden in zwischen 6 und 15 Metern Tiefe mit mindestens 15 Minuten Dauer durchgeführt. Die Tauchgänge werden so oft geübt, bis der Bewerber die Übungen sicher beherrscht. Zur Vereinfachung der Prüfung können vorher Übungsfreiwassertauchgänge durchgeführt werden.